Datenschutzinformation

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der aktuellen Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ( DS-GVO ) und des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Kanzlei Ihre Daten erhebt, speichert oder weiterleitet und welche Rechte Sie diesbezüglich haben:

Diese Daten ermitteln wir über von uns angeforderte Urkunden, Einwohnermeldeamts- und Standesamtsauskünfte, Auskünfte aus Kirchenbüchern und Staatsarchiven, aus dem Internet, aus Telefonbüchern, ggf. aus Unterlagen der Erblasser, deren Erben wir suchen etc. Sie werden in einem Erbenbild ggf. grafisch dargestellt, um das Verwandtschaftsverhältnis der Beteiligten, insbesondere der Miterben, zum Erblasser aufzuzeigen. Die Erhebung und Darstellung der Daten ist erforderlich, um ggf. Ihr Erbrecht nachweisen zu können. Sofern Sie die Erbschaft ausschlagen oder durch andere Gründe von der Erbfolge ausgeschlossen sind, werden Ihre Daten unverzüglich wieder gelöscht und aus dem Erbenbild entfernt. Das Erbenbild wird sowohl dem Nachlassgericht zur Unterrichtung über den Sachstand der Erbenermittlung zugeleitet als auch den jeweils noch zu ermittelnden Miterben, damit diese wiederum das Erbenbild durch ggf. fehlende Personen/Daten/Miterben ergänzen und überprüfen können, ob das eigene Verwandtschaftsverhältnis zutreffend verzeichnet ist. In das Erbenbild nicht mit aufgenommen werden Telefon- und Telefaxnummern, aber Ihre aktuelle uns bekannte Anschrift, da alle Erben zu einer Erbengemeinschaft gehören und miteinander in Kontakt treten müssen. Eine Erbengemeinschaft ist nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Die Erhebung der vorstehenden aufgeführten Daten ist notwendig, um die Erbenermittlung durchführen und Ihr Erbrecht nachweisen zu können.

III. Speicherung Ihrer Daten

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden während der Dauer einer Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung bzw. während des laufenden Mandates hier gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorganges ( Aufhebung der Nachlasspflegschaft, Beendigung des Mandates, Abschluss der Testamentsvollstreckung etc. ) aufzubewahren. Im Übrigen bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Bearbeitung der Angelegenheit erforderlich ist.

IV. Weitergabe von Daten - Wer bekommt Ihre Daten ?

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten an das Nachlassgericht und an weitere erbberechtigte Personen, die zur Erbengemeinschaft gehören.

V. Rechte der Beteiligten – Welche Rechte haben Sie ?

Sie haben das Recht

Hamburg, den 01.08.2018
Spengler-Sadkowski
- Rechtsanwältin -

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