Wer kümmert sich nach meinem Tod um meine Beerdigung ?
Wer löst meinen Haushalt auf, wenn ich versterbe?

Was geschieht mit meinen ganz persönlichen Sachen nach meinem Ableben ?

Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt haben, wird es Zeit, über Ihr Testament und eine Testamentsvollstreckung nachzudenken.

Ein Testamentsvollstrecker kann von Ihnen zu Lebzeiten ernannt werden und regelt dann im Todesfall
alles in Ihrem Interesse und nach Ihren Vorgaben. Wenn Sie Ihren Testamentsvollstrecker oder Ihre Testamentsvollstreckerin bereits zu Ihren Lebzeiten auswählen und persönlich kennenlernen, können
Sie die Testamentsvollstreckung genau besprechen und bereits Anweisungen für die Bestattung, den Ablauf der Trauerfeier, eine Grabstelle, Grabpflege, die Haushaltsauflösung und die Verteilung höchstpersönlicher privater Gegenstände, Schriftstücke oder Fotos oder auch die zuverlässige Vernichtung Ihrer ganz privaten
Sachen erteilen.

Der Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstreckerin erfüllt zudem Ihren letzten Willen aus Ihrem
Testament, verkauft ggf. Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung und verteilt den Nachlass nach Ihren
Wünschen und Vorgaben unter den von Ihnen im Testament benannten Miterben und bedachten
Vermächtnisnehmern und Vermächtnisnehmerinnen.

So wird Streit unter den Erben und Vermächtnisnehmern oder zumindest eine kostspielige ggf. anwaltliche Erbauseinandersetzung vermieden.

Ein Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin, die nicht zu den Erben gehören, werden meist
von allen Erben (Miterben) und Vermächtnisnehmern anerkannt, so dass eine friedliche und zeitnahe
Nachlassabwicklung, die im Interesse aller Beteiligten liegt, möglich wird.

Auch wenn der Testamentsvollstrecker bzw. die Testamentsvollstreckerin eine Vergütung für ihre Tätigkeit
erhalten, so ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament dennoch für die Erben im Ergebnis
sehr viel kostengünstiger als eine Erbauseinandersetzung mit verschiedenen eingeschalteten Rechtsanwälten.

Die Nachlassabwicklung liegt dann in einer Hand, nämlich der des Testamentsvollstreckers oder der Testamentsvollstreckerin, die Sie zudem vorher instruieren konnten und deren Kompetenz im Erbrecht
und in praktischer und kaufmännischer sowie diplomatischer Hinsicht Sie vorher abzuklären vermögen.

Gerne übernehme ich als Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg die Vollstreckung Ihres Testamentes
als Testamentsvollstreckerin in Hamburg. Dies gilt auch für Nachlässe, die sich im Ausland befinden.

Seit 1988 bin ich als Nachlasspflegerin, Nachlassverwalterin und Testamentsvollstreckerin in Hamburg tätig.

Ich werde hier von den verschiedenen Nachlassgerichten beim Amtsgericht Hamburg, beim Amtsgericht Hamburg-Barmbek, beim Amtsgericht Hamburg-Altona, beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, beim Amtsgericht Hamburg-Harburg etc. eingesetzt oder als Testamentsvollstreckerin von meinen Mandanten benannt.

Für den Fall, dass Sie mich in Ihrem Testament zur Testamentsvollstreckerin ernennen sollten und ich vor Ihnen
versterben oder nicht in der Lage sein sollte, das Amt anzunehmen, übernimmt mein Kooperationspartner und
Kollege Rechtsanwalt Andreas Hartrodt gerne diese Aufgabe, der gleichfalls Fachanwalt für Erbrecht und ebenfalls seit 1988 mit mir tätig ist.

Bisher konnte ich mehr als 3000 Nachlässe zur Zufriedenheit der Erben und Vermächtnisnehmer und im Interesse der Verstorbenen abwickeln.

Selbstverständlich berate ich Sie auch gern, wenn Sie selbst Erbe oder Erbin geworden sind und eine Nachlassabwicklung und/oder die Erbauseinandersetzung ansteht.

Eine Erbauseinandersetzung unter den gesetzlichen Erben oder den durch Testament als Erben oder
Vermächtnisnehmer eingesetzten Personen muss keineswegs streitig und konfliktreich verlaufen. Sie sollte
im Interesse der Bedachten und im Andenken an den Erblasser pietätvoll und friedlich durchgeführt werden
und unter Verwandten vielleicht sogar die Gelegenheit bieten, alte noch schwelende Feindseligkeiten beizulegen und Konflikte zu lösen.

Sehr häufig erfahre ich in meiner Tätigkeit als Nachlasspflegerin oder Testamentsvollstreckerin, dass sich Erben
bei einem früheren Erbfall zerstritten und seit dem keinen Kontakt mehr zueinander haben. Kein Erblasser
wünscht sich ein derartiges Ergebnis.

So manches Mal ist es mir gelungen, das Einvernehmen unter den bisher zerstrittenen Angehörigen anlässlich
des abzuwickelnden neuerlichen Erbfalles wieder herzustellen und vermeintliche bisherige Ungerechtigkeiten
aufzuklären und Konflikte beizulegen.

Ein Streit im Rahmen einer durchzuführenden Erbauseinandersetzung ist nicht erforderlich, erst recht kein Rechtsstreit.

Sie können sich gerne jederzeit telefonisch, per Telefax oder auch persönlich an mich wenden, rufen Sie mich an unter 040 - 870 33 70, senden Sie ein Telefax unter 040 - 870 33 50 oder kommen Sie zu uns in die Dockenhudener Straße 29, schräg gegenüber dem Bahnhof Blankenese, um einen Termin zu vereinbaren.

Wir freuen uns auf Sie !

Hamburg, den 02. September 2016

Spengler-Sadkowski
- Rechtsanwältin -

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